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7. Strafsenat (7 St 3 BJs 119/23)

Der 7. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart verhandelt ab

                        Freitag, den 3. Mai 2024 um 9.30 Uhr

im Oberlandesgericht Stuttgart, Saal 4,
Olgastraße 2, 70182 Stuttgart

 


unter dem Vorsitz von Manuela Haußmann ein Staatsschutzverfahren gegen den 59-jährigen Angeklagten W. und die 53-jährige Angeklagte S., welche beide die deutsche und die russische Staatsangehörigkeit besitzen. Dem Angeklagten W. wird zur Last gelegt, in mehreren Fällen gewerbsmäßig gegen das Außenwirtschaftsgesetz jeweils in Verbindung mit Vorschriften der Europäischen Union verstoßen zu haben. Die Angeklagte S. soll in einigen dieser Fälle Beihilfe geleistet haben.


Weitere Verhandlungstermine sind bestimmt auf


 

Dienstag, 7. Mai 2024, 9.30 Uhr, Saal 18

Dienstag, 14. Mai 2024, 9.30 Uhr, Saal 4

Montag, 3. Juni 2024, 9.30 Uhr, Saal 18

Mittwoch, 5. Juni 2024, 9.30 Uhr, Saal 4

Montag, 10. Juni 2024, 9.30 Uhr, Saal 4

Mittwoch, 12. Juni 2024, 9.30 Uhr, Saal 4

Montag, 17. Juni 2024, 9.30 Uhr, Saal 18

Mittwoch, 19. Juni 2024, 9.30 Uhr, Saal 4

Montag, 24. Juni 2024, 9.30 Uhr, Saal 18

Mittwoch, 26. Juni 2024, 9.30 Uhr, Saal 4

Dienstag, 9. Juli 2024, 9.30 Uhr, Saal 18

Montag, 15. Juli 2024, 9.30 Uhr, Saal 18

Mittwoch, 17. Juli 2024, 9.30 Uhr, Saal 4

Montag, 22. Juli 2024, 9.30 Uhr, Saal 18

Freitag, 26. Juli 2024, 9.30 Uhr, Saal 18

Montag, 19. August 2024, 9.30 Uhr, Saal 18


Montag, 9. September 2024, 9.30 Uhr, Saal 18


Mit sitzungspolizeilicher Verfügung vom 16. April 2024 wurden für die Sitzungstage jeweils ein Akkreditierungsverfahren und eine Pool-Lösung für Film-, Foto- und Tonaufnahmen angeordnet.


 


Die Akkreditierungsfrist für den ersten Sitzungstag endet am Donnerstag, den 2. Mai 2024 um 10:00 Uhr.


 


Für sämtliche weiteren Sitzungstage endet die Akkreditierungsfrist um 15:00 Uhr des zweiten Werktags vor dem jeweiligen Sitzungstag.


 


Die interessierten Anstalten, Redaktionen und Agenturen oder Fotografen können sich schriftlich oder per Mail und unter namentlicher Benennung des Ansprechpartners (Vor- und Zuname) sowie unter Angabe der Zugehörigkeit zu einem Medienorgan (Sender, Sendeanstalt, Agentur, freier Fotograf usw.) ab sofort akkreditieren. Anfragen können gerne an das Akkreditierungspostfach der Pressestelle des Oberlandesgerichts


 


pressestelle@olgstuttgart.justiz.bwl.de


 


gerichtet werden.


 


Auf Verlangen ist ein gültiger Presseausweis oder sonst geeigneter Nachweis der journalistischen Tätigkeit zu übermitteln.


 


Für Film-, Foto- und Tonaufnahmen im Sitzungssaal werden für jeden Sitzungstag Medienpools gebildet. Zugelassen werden zwei Fernsehteams (ein öffentlich-rechtlicher und ein privatrechtlicher Sender, die jeweils aus höchstens drei Personen bestehen) sowie fünf Fotografen (drei Agenturfotografen und zwei freie Fotografen). Für Tonaufnahmen werden drei Aufnahmeteams, die jeweils aus höchstens zwei Personen bestehen dürfen, zugelassen.


 


Gehen mehr Akkreditierungsgesuche ein als zugelassen werden, entscheidet bei der Vergabe der Poolplätze die Reihenfolge des Eingangs.


 


Ein Akkreditierungsverfahren für schreibende Journalisten ist nicht angeordnet. Bis zehn Minuten vor Beginn des jeweiligen Sitzungstages sind 5 Sitzplätze für Pressevertreter reserviert. Die reservierten Sitzplätze werden in der Reihenfolge des Erscheinens vergeben.


 Zu dem Verfahren gibt es folgende sitzungspolizeliche Verfügung:

Verfügung vom 16.04.2024




Hierzu gibt es folgende Pressemitteilung:

Pressemitteilung vom 18.04.2024


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